Mrz
11
2008

"Datenschutz" – Eine kleine Geschichte

 

1. Teil: 7.00 Uhr: Hallo Welt, hallo Netzbetreiber, hallo Google

Wenn Herr L. morgens aufsteht, teilt er das als erstes seinem Mobilfunkbetreiber mit, indem er sein Handy einschaltet. Die Systeme des Mobilfunkbetreibers wissen auch, dass Herr L. heute zu Hause aufwacht und nicht anderswo. L. macht sich eine Tasse Kaffee und fährt den Rechner hoch, um Nachrichten zu lesen und nachzusehen, ob E-Mails gekommen sind.

Sein Internet-Provider speichert, wann er online geht, welche Nachrichtenseite er zuerst anklickt und auch, dass er dann noch schnell den Server eines Erotikangebots ansurft und siebeneinhalb Minuten dort verbringt. Wir schreiben das Jahr 2009 – die Verbindungsdaten speichert der Provider deshalb pflichtgemäß für sechs Monate.

Dass der Herr L. sich dort zunächst durch eine Bilderstrecke namens "Nina am Pool" klickt und anschließend ein Video mit dem Titel "Wasserspiele mit Sarah und Angelique" ansieht, steht in der History seines Browsers.

Weil L. sich bei seiner bevorzugten Suchmaschine einen Account zugelegt hat, speichert die für ihn alle Suchanfragen, die er je getätigt hat – auch, dass er sich eine Zeitlang für das Thema "Tripper" und später einmal für das Thema "Hämorrhoiden" interessiert hat.

 

2. Teil: 7.25 Uhr: Mail an Mama, Mail an die Geliebte

L. kaut auf einem Croissant herum und beantwortet dabei eine E-Mail seiner Mutter und schickt eine kurze elektronische Liebesbotschaft an seine Freundin, unter deren Standardadresse elke.mustermann|at|provider.de. Auch was in den E-Mails steht, wird gespeichert – auf dem Rechner von L., denen der Empfänger und, solange diese sie dort nicht löschen, auf den Servern der Freemail-Anbieter, bei denen L., seine Mutter und seine Freundin ihre kostenlosen Accounts haben. An die auf den Privatrechnern gespeicherten Daten käme nur heran, wer illegal eindringt – Strafverfolger dürften L. nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur auf die Festplatte schauen, wenn gegen ihn ein Verdacht auf sehr schwere Straftaten vorläge.

L. ist jedoch ein bislang unbescholtener Bürger. Sein Internet-Provider speichert trotzdem für sechs Monate die Tatsache, dass L. an diesem Morgen um 7.32 eine Mail an die Adresse seiner Mutter und um 7.40 eine an Elke Mustermann geschickt hat. Letzteres würde vor allem L.s Frau brennend interessieren, denn L. hat nach dem letzten Eheeklat feierlich gelobt, den Kontakt zu Elke Mustermann ein für alle Mal abzubrechen.

 

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