Nachrichten & Links, 29. November 2009
- Petition: Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen. - Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes – Tobias Hieb – Serial Entrepreneur
Leider ist es heute so, dass eine Abmahnung sofort mehrere hundert oder tausend Euro kosten kann. Diese gesetzliche Grundlage sorgt dafür, dass sich hinter dem Gebiet der “Abmahnungen” für viele Juristen und “vermeintlichen Rechteinhabern” eine sprudelnde Geldquelle verbirgt. Oftmals werden Abmahnungen versendet, obwohl die juristische Lage bzw. der Rechtsanspruch der klagenden Partei keineswegs auf solidem Fundament steht. Das Ziel einer versendeten Abmahnung liegt nicht selten darin, dass die abgemahnte Person aus “Angst” sofort bezahlt.
- Abmahn-Anwältin Katja Günther verdient täglich 20.000 Euro
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