Vorratsdatenspeicherung unter der Lupe
Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung unter der Lupe
“Ein Terrorist kann die Speicherung umgehen”
Kitisch äußert sich auch Datenschutzbeauftragter Peter Schaar. Der Datenschützer widerspricht dem Argument, dass die Vorratsdatenspeicherung ein effizientes Werkzeug für die Justizbehörden darstelle – etwa, um gegen Terroristen vorzugehen. Im Interview mit dem Magazin “Spiegel Online” warnt Schaar davor, dass beispielsweise”ein Terrorist die Speicherung umgehen kann”.
Bewegungsprofile bei Smartphone Nutzern
Als besonders angreifbar gilt die Vorratsdatenspeicherung für Smartphone-Verbindungen. Die entsprechenden Vorschriften fordern nämlich, dass “Beginn und Ende einer Verbindung” protokolliert werden müssen. Besitzer von iPhones oder anderen Smartphones, die durchgehend mit dem mobilen Funknetz verbunden sind, würden dementsprechend auch durchgehend überwacht. Nach Aussagen von Peter Schaar werden im “Viertelstunden-Takt Standortdaten aufgezeichnet” und für “ein halbes Jahr gespeichert”.
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