Feb
04
2010
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Landgericht Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

… Das Landgericht Hamburg kam jedoch zu dem Schluss, dass auch eine E-Mail, die von einer Firewall abgefangen wird, als “zugegangen” beurteilt werden muss. Das Risiko eines Verlustes liege in Gänze beim Abgemahnten…

… Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empfänger sie aufgrund widriger Umstände gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein überaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis nimmt und Fristen einhalten kann…

[gulli.com]

via Uli König

Daran erkennt man wieder einmal, wie wenig unser Rechtssystem von der aktuellen Technik versteht! Emails sind, was die Zustellung betrifft, unsicherer als die deutsche Post. ;) Ohne Empfangsbestätigung kann man nie wirklich sicher sein, dass sie angekommen ist. Selbst dann weiß man nur, dass sie angekommen ist. Gelesen wurde sich dann immer noch nicht.

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